Hundeauslaufgebiete
Seit dem Jahr 2015 gibt es in Ahrensburg 3 Hundeauslaufgebiete.
Hier gilt:
- Alle Hunde dürfen in dem betreffenden Gebiet grundsätzlich frei laufen. Ausgenommen sind lediglich gefährliche Hunde gemäß § 7 Hundegesetz Schleswig-Holstein.
- Es ist Rücksicht zu nehmen auf Andere. Belästigungen durch die frei laufenden Hunde sind zu vermeiden.
- Der Hundekot ist zu beseitigen. Hierzu stehen an allen Hundeauslaufgebieten Kotbeutel-Spender bereit.
- Auf den Auslaufflächen darf nicht gebuddelt werden.
- Hundebesitzer/innen haften für ihre Tiere.
Lage
- Buchenweg: im Grünzug zwischen Einmündung Rosenweg und der Abzweigung zum Schulzentrum Am Heimgarten
- Holunderstieg: in der vom Wendehammer abzweigenden Grünanlage
- Kirschplantage Süd: im Grünzug zwischen Bogenstraße und Kirschplantage, Richtung Ernst-Ziese-Straße
Im Neubaugebiet Erlenhof wird voraussichtlich im Sommer 2018 ein weiteres Hundeauslaufgebiet ausgewiesen.
Was sollte ich noch wissen?
In Naturschutzgebieten und Wäldern gilt für alle Hunde gemäß § 17 Landeswaldgesetz ein Anleingebot!