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Friedhöfe

Nr. 99101002000000

Leistungsbeschreibung

Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Friedhof in Ahrensburg

Mit Wirkung vom 01.01.1995 wurde die Bewirtschaftung des ehemaligen städtischen Friedhofes auf die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Ahrensburg übertragen. Seitdem verfügt Ahrensburg über einen Friedhof mit zwei Friedhofsteilen. Der neue Teil (ehemaliger städtischer Friedhof) ist über den Eingang am Bornkampsweg; der alte Teil (Waldfriedhof) ist über die Hamburger Straße zu erreichen. Parkplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

Beide Friedhofsteile sind an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Der U-Bahnhof Ahrensburg West und Haltestellen der Buslinien 569 und 576 liegen in unmittelbarer Nähe des alten Friedhofsteils (Waldfriedhof). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Teil des Weges mit einem Elektromobil zurückzulegen. Möchten Sie von dem Fahrdienst Gebrauch machen, dann wenden Sie sich bitte vorab an die Friedhofsverwaltung unter der Telefon-Nr. 04102/52857.

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg
- Friedhofsverwaltung –
Hamburger Straße 160
22926 Ahrensburg
Tel.-Nr.: 04102 / 5 28 57
Fax-Nr.: 04102 / 8 18 79
E-Mail: verwaltung@friedhof-ahrensburg.com
Internetadresse: www.kirche-ahrensburg.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.

Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:

  • Totenschein,
  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
  • bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
  • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
  • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
  • Personalausweis der/des Verstorbenen,
  • Sterbefallanzeige.

Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

  • Willensbekundung,
  • Sterbeurkunde,
  • Totenschein,
  • Amtsärztliche Bescheinigung.

Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
  • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)

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