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Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Nr. 99063010000000

Leistungbeschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Abbrennen eines Osterfeuers

Das Abrennen eines  Osterfeuers ist am Ostersamstag grundsätzlich erlaubt.

Es dürfen jedoch neben unbehandeltem, trockenem Holz ausnahmsweise Tannenbäume und Grünschnitt verbrannt werden, wenn durch das Feuer niemand belästigt wird.

Eine Mitteilung an die Stadt Ahrensburg ist nicht mehr erforderlich.

Das hier hinterlegte Merkblatt Osterfeuer/Brauchtumsfeuer (PDF) ist unbedingt zu beachten!  

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