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Datum: 11.11.2020

Seniorenbeiratswahl 2021

STADT AHRENSBURG
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlbehörde

Amtliche Bekanntmachungen

Seniorenbeiratswahl 2021

–   Wahlbekanntmachung
–   Aufforderung zur Einreichung von Kandidatenvorschlägen
–   Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die Seniorenbeiratswahl der Stadt Ahrensburg findet am 22.02.2021 statt.

Gemäß Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg besteht der Seniorenbeirat aus 15 gewählten Mitgliedern. Auf dem Stimmzettel sollen mindestens acht Frauen als Kandidatinnen aufgeführt werden. Sofern die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge die Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den Seniorenbeirat entspricht oder unterschreitet, gelten die zugelassenen Wahlvorschläge als gewählt. Die Wahl selbst ist in diesem Fall entbehrlich. Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Der Seniorenbeirat

  • ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
  • vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein.
  • berät, informiert, gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an.
  • hält Sprechstunden ab, leistet Öffentlichkeitsarbeit und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht.
  • fertigt beratende Stellungnahmen und Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung sowie Fachausschüsse, in
    allen Angelegenheiten die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, insbesondere folgende Bereiche:
    1. Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Straßenübergänge, Parkplätze
    2. Alten- und behindertengerechte öffentliche Gebäude
    3. Soziales und Kultur

In Zusammenarbeit mit den Vereinen und Organisationen in der Stadt Ahrensburg koordiniert der Seniorenbeirat wichtige Termine und Veranstaltungen der Seniorinnen und Senioren.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ahrensburg, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr 2021 vollenden werden, am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 60. Lebensjahr überschritten haben oder im Jahr 2021 überschreiten werden, am Wahltag seit mindestens 6 Monaten mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 6 GKWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts-, Kreis- und Landesebene.

Kandidatenvorschläge

Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht. Parteien, Wählergruppen oder sonstige Organisationen können auch Kandidatenvorschläge einreichen. Dies kann auf dem Stimmzettel vermerkt werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen.

Die amtlichen Vordrucke können auf der Internetseite www.ahrensburg.de heruntergeladen werden. Die Vordrucke werden auch per Post verschickt. Melden Sie sich gern bei Frau Plogt, per E-Mail: anna.plogt@ahrensburg.de oder per Telefon: 04102 77 192.

Die Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg finden sie auf der Internetseite: www.ahrensburg.de.

Die Kandidatenvorschläge müssen spätestens am 11.01.2021 bei der:Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, eingegangen sein. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.

Gemäß § 22 GKWG wird daraufhin gewiesen, dass die Kandidatenvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf des 11.01.2021 einzureichen sind, dass Mängel die die Gültigkeit der Kandidatenvorschläge betreffen rechtzeitig behoben werden können.

Wahlverfahren/Stimmzettel

Gewählt wird ausschließlich im Briefwahlverfahren. Die Briefwahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten von der Stadt Ahrensburg automatisch per Post zugeschickt.

Alle Wahlberechtigten erhalten:

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl sowie
  • ein Beiblatt mit der Kandidatenvorstellung.

Jede/r Wahlberechtigte hat bis zu 15 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden darf. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss den Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen kann. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt, das jeder Wahlberechtigte mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Ahrensburg kann in der Zeit vom 02. bis 08.02.2021 im Rathaus, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, von Wahlberechtigten eingesehen werden.

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz besteht.

Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren sie per E-Mail: anna.plogt@ahrensburg.de oder per Telefon: 04102 77 192 einen Termin mit Frau Plogt.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist (02. bis 08.02.2021) Einspruch einlegen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 01.02.2021 die Briefwahlunterlagen. Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der stellvertretenden Wahlleiterin der Stadt Ahrensburg, Frau Reuter, Manfred-Samusch-Str. 5, 22926 Ahrensburg, eingelegt werden.

Stimmenauszählung/ Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Zur Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Seniorenbeiratswahl tritt der Wahlvorstand am 23.02.2021, 08:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zusammen. Die Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist öffentlich.

Im Interesse aller Seniorinnen und Senioren hofft die Stadt Ahrensburg auf eine rege Wahlbeteiligung.

Ahrensburg, 10.11.2020

gez. Michael Sarach
als Gemeindewahlleiter

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