Sprungziele
Inhalt
Datum: 11.07.2018

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung 

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. S. 6) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2018 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 29.06.2018 die Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg wie folgt geändert:

Artikel 1 Änderungen

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden folgende Regelungen in der Hauptsatzung geändert: 

§ 7 Hauptausschuss

(1) wird wie folgt geändert:

  1. Zusammensetzung: 13 Stadtverordnete und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ohne Stimmrecht

  2. Aufgaben: Gemäß § 45 b GO sowie dieser Hauptsatzung bzw. der Zuständigkeitsordnung


(2) bis (9) bleiben unverändert. 


§ 8 Ständige Ausschüsse

(1) wird wie folgt geändert:

Neben dem Hauptausschuss werden die folgenden ständigen Ausschüsse nach den §§ 45 Abs. 1 und 45 a Abs. 1 GO gebildet:

1. Finanzausschuss

1.1 Zusammensetzung: 13 Mitglieder

1.2 Aufgabengebiet: Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern, Wirtschaftsförderungen, Gebäudewirtschaft

2. Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss

2.1 Zusammensetzung: 13 Mitglieder

2.2 Aufgabengebiet: Bildungsangelegenheiten, Kultur- und Gemeinschaftspflege, Sportangelegenheiten

3. Sozialausschuss

3.1 Zusammensetzung: 13 Mitglieder

3.2 Aufgabengebiet: Kinder-, Jugend- und Familienangelegenheiten, Soziale Aufgaben, Wohnungswesen

4. Umweltausschuss

4.1 Zusammensetzung: 13 Mitglieder
in Kleingartenangelegenheiten außerdem 1 Vertreter der Kleingärtner auf Vorschlag des Kleingärtnervereins u. 1 Vertreter der Landwirtschaft auf Vorschlag des Ortsbauernverbandes

4.2 Aufgabengebiet: Umweltschutz, Landschaftsplanung und -pflege einschl. Grünordnungsplan, Abfallentsorgung, Forstwesen, Kleingartenwesen

5. Bau- und Planungsausschuss

5.1 Zusammensetzung: 13 Mitglieder

5.2 Aufgabengebiet: Stadtplanung einschl. Bauleitplanung mit Ausnahme des Grünordnungsplanes, Hoch- und Tiefbau, Verkehrsplanung, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten (u. a. Fahrradverkehr, ÖPNV und "ruhender Verkehr")

6. Werkausschuss

6.1 Zusammensetzung: 13 Mitglieder

6.2 Aufgabenbereich: Eigenbetrieb Stadtbetriebe Ahrensburg der Stadt nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung


(2) bis (7) bleiben unverändert. 


Artikel 2 Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Hauptsatzung tritt am 18.06.2018 in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 GO wurde mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 29.06.2018 erteilt. 

Ahrensburg, den 09.07.2018
In Vertretung

gez. Carola Behr
Stellv. Bürgermeisterin

nach oben zurück