Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über Bebauungsplan Nr. 80a - 1.Änderung
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
2019
Amtliche Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
- den Bebauungsplan Nr. 80a-1.Änderung für das Gebiet des östlichen Stormarnplatzes, zwischen den Sportplätzen im Westen, der Manfred-Samusch-Straße im Osten und südlich der Bebauung an der Klaus-Groth-Straße im Norden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat in ihrer Sitzung am 28.05.2018 die Verwaltung beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 80a - 1. Änderung vorzubereiten.
Mit dem Aufstellungsverfahren soll das Bau- und Planungsrechtes für folgende Ziele sichergestellt werden:
- Bau einer Tiefgarage unterhalb der bestehenden Mehrzweckfläche
- Bau eines Verwaltungserweiterungsbaus für das Rathaus der Stadt Ahrensburg
- zwischen dem bestehenden Rathaus und dem Peter-Rantzauhaus
- Bau eines Urbanen Parks mit Bewegungsangeboten für unterschiedliche
- Altersgruppen, einschließlich Integration einer Skateanlage
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hierzu in Form einer öffentlichen Anhörung durchgeführt.
Die Öffentlichkeit ist hierzu am
Mittwoch, dem 21. August 2019 um 17:00 Uhr
im Saal des Peter-Rantzau-Hauses,
Manfred-Samusch-Straße 9, 22926 Ahrensburg
eingeladen.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
In Vertretung
Carola Behr
Stellv. Bürgermeisterin