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Datum: 01.12.2020

18. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung 

der 18. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Präambel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, §§ 4 und 6 Abs. 1 bis 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) sowie der § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545, ber. GVOBl. 1991, S. 257) jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 23.11.2020 folgende 18. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

§ 14 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die laufende Gebühr beträgt

a)  bei Ableitung des Abwassers über die Schmutzwasserkanalisation in die Abwasseranlage 1,75 €/m³ Schmutzwasser,

b) bei Ableitung des Abwassers über die Niederschlagswasserkanalisation 9,50 €/25 m² überbauter oder befestigter Grundstücksfläche,

c)  bei Abfuhr des Abwassers aus Sammelgruben 7,45 €/m³ abgefahrenen Abwassers und zusätzlich eine Anfahrtspauschale in Höhe von 83,30 € je Abfuhr.

d)  bei Abfuhr Schlamms aus Kleinkläranlagen 19,00 €/m³ abgefahrenen Schlamms und zusätzlich eine Anfahrtspauschale in Höhe von 83,30 € je Abfuhr.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft.

Ahrensburg, den 24.11.2020

Stadt Ahrensburg

Der Bürgermeister
gez. Michael Sarach

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