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Datum: 18.05.2018

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 88 A, 44. Änderung Flächennutzungsplan und 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 65

STADT AHRENSBURG
– Der Bürgermeister –

09.05.2018

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Neubekanntmachung, ersetzt die Bekanntmachung vom 09.05.2018) des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 88 A der Stadt Ahrensburg für das Gebiet südlich des Beimoorweges in einer Breite von 300 m - westlich begrenzt durch den Verlauf des Kornkamp-Süd sowie die am südlichen Ende des Kornkamp-Süd gelegenen Regenrückhalteeinrichtungen und südlich begrenzt durch die Aue.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 88 A wurde vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 18.04.2018 und vom Umweltausschuss in der Sitzung vom 09.05.2018  gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Entwurfs der 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg für das Gebiet südlich des Beimoorweges, südlich gelegen in einer Entfernung von ca. 100 m parallel zum Beimoorweg mit einer Tiefe von ca. 200 m, östlich angrenzend an den Kornkamp-Süd auf einer Breite von ca. 250 m

Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Umweltausschuss in der Sitzung vom 18.03.2015 und vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 04.02.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 S. 2 BauGB und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 der Stadt Ahrensburg für das Teilgebiet nördlich der Straße Ewige Weide, östlich der Straße Kornkamp, südlich der Stadtgrenze sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Kurt-Fischer-Straße.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.05.2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 der Stadt Ahrensburg aufzustellen. Eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Absatz. 1 Nr. 2 hat ergeben, dass durch den lediglich bezweckten Ausschluss von besonderen Formen des Einzelhandels keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nicht auch ohne die B-Planänderung auf Grundlage des bislang gültigen Bebauungsplans im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen wären. Die Aufstellung erfolgt daher im Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird verzichtet. Die Öffentlichkeit kann sich im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 wurde vom Bau- und Planungsausschuss und vom Umweltausschuss in der Sitzung vom 04.02.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 88 A, der 44. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 der Stadt Ahrensburg und die zugehörigen Begründungen liegen vom

31.05.2018 bis 02.07.2018 im Foyer (Infothek) des Rathauses der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5,

während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse http://ahrensburg.de/Bauen-Umwelt/Stadtplanung/Offenlage-aktueller-Bauleitpläne eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Folgende umweltrelevante Informationen sind für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 88 a sowie der 44. Änderung des Flächennutzungsplans verfügbar:

  1. Umweltberichte mit integriertem grünordnerischen Begleitplan und Artenschutzbeitrag vom März 2018

  2. Lärmuntersuchungen vom Mai 2014 sowie 3. Ergänzung vom März 2018

  3. Verkehrsuntersuchungen vom Dezember 2014

  4. Im Protokoll festgehaltene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13.11.2013 gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

  5. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus Planungsanzeige und frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB vom Februar/März 2014.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser und Klima, Landschaft und Ortsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter geprüft:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in (1), (2), (3) und (5) (Stellungnahme Kreis Stormarn, BUND, Gemeinde Großhansdorf, Bürger B, Bürger C)

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Belastung der Wohnnutzung durch Verkehrs- und Gewerbeimmissionen sowie zu Veränderungen bzgl. erholungsrelevanter Freiflächen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen:

  • finden sich in (1) und (5) (Stellungnahmen Kreis Stormarn, NABU, BUND)

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotopen, zu eine FFH-Gebieten, zum Artenschutz, zum Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Insekten, Fischen, Mollusken, Vögeln, Pflanzen sowie zu Säugetieren.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser und Klima:

  • finden sich in (1) und (5) (Stellungnahmen Kreis Stormarn, Hamburger Wasserwerke GmbH, NABU, BUND, Freie und Hansestadt Hamburg, Gemeinde Ammersbek)

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur besonderen Bedeutung der Ressource Boden als Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen sowie als Bestandteil des Wasserhaushalts, zum sparsamen Umgang mit der Ressource Boden, zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zum Schutz des Wasserhaushalts sowie zu Veränderungen des Geländeklimas.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Landschaft und Ortsbild

  • finden sich in (1) und (5) (Stellungnahmen Kreis Stormarn)

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes sowie zur besonderen Bedeutung der Niederung der Aue und landschaftswirksamer Gehölzstrukturen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in (1)

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben für den Fall, dass Kulturdenkmale entdeckt werden.

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft sowie zu den Belangen von Mensch, Kultur- und Sachgütern können zudem auch dem geltenden Landschaftsplan, dem Ergebnisbericht der Lärmaktionsplanung und der Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Ahrensburg entnommen werden. Darüber hinaus kann Einsicht genommen werden in vorbereitende Untersuchungen zu Erschließungsmaßnahmen, insbesondere Bodengutachten. Diese Informationen können im Rathaus, Fachbereich IV Stadtplanung/Bauen/Umwelt, Fachdienst Stadtplanung/Bauaufsicht/Umwelt auf Nachfrage eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierte die Planunterlagen, die umweltrelevanten Informationen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

gez. Michael Sarach

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