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Datum: 25.03.2022

Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 13 Abs. 4 KiTaG / Planung, Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte mit sechs Gruppen in der Stadt Ahrensburg 

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

In der Stadt Ahrensburg steht im Gewerbegebiet Beimoor-Süd ein städtisches Grundstück zur Verfügung. Im Bebauungsplan Nr. 88 b ist dies als Kindertagesstätte gekennzeichnet. Hier soll aufgrund des bestehenden Bedarfes eine Kindertagesstätte mit bis zu sechs Gruppen entstehen. Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt und soll an den Betreiber der Einrichtung oder ein mit dem Träger in einer Bietergemeinschaft verbundenen Investor überlassen werden. Träger oder Bietergemeinschaft planen und errichten die Kindertagesstätte, die Außenfläche und Stellplatzanlage.

Die Auswahl des Trägers soll im Rahmen eines nicht-förmlichen Interessenbekundungsverfahrens entsprechend § 13 Abs. 4 KiTaG erfolgen. Es handelt sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren.

Falls Sie Interesse an der Planung und Errichtung und dem Betrieb der Einrichtung haben, würde ich mich über Ihre Interessenbekundung freuen.

Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 01.06.2022.

Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren können abgerufen werden unter http://www.ahrensburg.de oder https://www.service.bund.de.

Ahrensburg, den 25.03.2022

gez. Michael Sarach
Bürgermeister


Anlage 1 / Verfahren

Anlage 2 / Vereinbarung über den Betrieb

Anlage 3 / Vereinbarung über den Zuschuss

Anlage 4 / Erbbaurechtsvertrag

Anlage 5 / Wirtschaftsplan

Anlage 6 / Bewertungsmatrix

Anlage 7 / Lageplan

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