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Datum: 29.11.2021

Widmung Hugo-Schilling-Weg (südliche Verlängerung) als »Gemeindestraße« (Ortsstraße) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 22.11.2021 wird folgende Fläche mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

Hugo-Schilling-Weg (südliche Verlängerung) als „Gemeindestraße“ (Ortsstraße) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG

Die genaue Lage dieser Fläche entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan.

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.

Ahrensburg, 23.11.2021

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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