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Datum: 23.12.2022

Satzung der Stadt Ahrensburg über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung)

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 153) sowie § 49 und § 86 Abs. 1 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung - LBO) in der Fassung vom 6. Dezember 2021, gültig seit dem 01.09.2022 (GVOBI. Schleswig-Holstein 2021, 1422) wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg am 19.12.2022 die Stellplatzsatzung für Ahrensburg beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die beschlossene Stellplatzsatzung für Ahrensburg besteht aus dem Satzungstext, dem Geltungsbereich (Anlage 1), der Richtzahlentabelle (Anlage 2) sowie der Übersichtskarte über die Gebietszonen für die Reduzierung des Stellplatznormbedarfs (Anlage 3).

Die Stellplatzsatzung für Ahrensburg tritt mit Beginn des Folgetages der Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können die Satzung und die Anlagen von diesem Tag an im Rathaus der Stadt Ahrensburg (An der Strusbek 23) im Sekretariat des Fachdienstes Stadtplanung und Bauaufsicht, Zimmer 1.02, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr bzw. nach vorheriger Terminabsprache einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden die Satzung und die Anlagen ins Internet unter der Adresse «www.ahrensburg.de« eingestellt.

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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