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Datum: 02.01.2023

I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

I.

I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2022

- und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden


im Haushaltsjahr 2022

Und damit der Gesamtbetrag des
H
aushaltsplanes einschl. der Nachträge



erhöht
um
EUR
vermindert
um
EUR
gegenüber
bisher
EUR
nunmehr
festgesetzt
auf
EUR
1. Im Ergebnisplan der




Gesamtbetrag der Erträge 11.469.500 0 91.084.700 102.554.200

Gesamtbetrag der Aufwendungen 0 247.600 98.029.600 97.782.000

Jahresüberschuss 4.772.200 0
4.772.200

Jahresfehlbetrag









2. Im Finanzplan der




Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.469.500 0 85.646.500 97.116.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
247.600 89.886.800 89.639.200







Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 14.908.100 18.406.600 3.498.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 7.659.900 19.685.200 12.025.300

im Haushaltsjahr 2023

Und damit der Gesamtbetrag des
H
aushaltsplanes einschl. der Nachträge



erhöht
um
EUR
vermindert
um
EUR
gegenüber
bisher
EUR
nunmehr
festgesetzt
auf
EUR
1. Im Ergebnisplan der




Gesamtbetrag der Erträge 12.468.600 0 92.712.500 105.181.100

Gesamtbetrag der Aufwendungen 4.336.600 0 98.237.800 102.574.400

Jahresüberschuss 2.606.700 0 0 2.606.700

Jahresfehlbetrag
5.525.300 5.525.300 0






2. Im Finanzplan der




Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.468.600 0 88.073.900 100.542.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.336.600 0 90.338.000 94.724.600







Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 1.900.000 0 13.395.600 15.295.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.979.500 0 19.506.200 26.485.700

festgesetzt.

§ 2

Es werden im Haushaltsjahr 2022 neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

15.500.000

EUR

auf

0

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

12.242.000

EUR

auf

24.100.000

EUR

Es werden im Haushaltsjahr 2023 neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

11.100.000

EUR

auf

13.000.000

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

2.847.000

EUR

auf

3.986.300

EUR

3.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher

288,40

auf

293,84

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

§ 4

Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.

§ 5

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.12.2022 erteilt.

Ahrensburg, den 28.12.2022

In Vertretung
Carola Behr
stellvertretende Bürgermeisterin

II.

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan 2022/2023 mit den Anlagen nehmen. Diese liegen öffentlich aus und können im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, nach vorheriger Terminvereinbarung, in Zimmer 309 öffentlich eingesehen werden.

Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan 2022/2023 mit den Anlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.

Ahrensburg, den 28.12.2022

In Vertretung
Carola Behr
stellvertretende Bürgermeisterin

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