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Datum: 08.06.2021

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über den Bebauungsplan Nr. 80B für das Gebiet nördlich des Stormarnplatzes zwischen Klaus-Groth-Straße und der Fritz-Reuter-Straße, begrenzt durch die Stormarnstraße und den Reeshoop

STADT AHRENSBURG
- Der Bürgermeister -

19.04.2021

Amtliche Bekanntmachung

über dieFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB überden Bebauungsplan Nr. 80B für das Gebiet nördlich des Stormarnplatzes zwischen Klaus-Groth-Straße und der Fritz-Reuter-Straße, begrenzt durch die Stormarnstraße und den Reeshoop

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2011 die Verwaltung beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 80B vorzubereiten. Darüber hinaus wurde der frühzeitige Entwurf durch den Bau- und Planungsausschuss am 21.10.2020 gebilligt.

Ziele des Aufstellungsverfahrens sind:

  • In dem oben genannten Bebauungsplangebiet soll Planrecht geschaffen werden und eine behutsame Nachverdichtung in zentraler Lage ermöglicht werden.

  • Somit soll der planungsrechtliche Lückenschluss zwischen den Bebauungsplänen 90 („Reeshoop“) und 80A („Stormarnplatz“) geschaffen werden.

  • Im Zuge dessen sollen die straßenbegleitenden Gebäudefluchten betont und die Grünstrukturen gesichert werden.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hierzu in Form einer Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Ahrensburg durchgeführt. Vom 11.06.2021 bis zum 12.07.2021 werden die Unterlagen unter folgender Adresse einsehbar sein:
https://www.ahrensburg.de/Bauen-Umwelt-Klimaschutz/Stadtplanung-Planungsrechtliche-Beratung/Offenlage-aktueller-Bauleitpl%C3%A4ne/

Der Öffentlichkeit wird im Zuge dessen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahme, die nach Ende der Frist eingehen, können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO entnehmen Sie bitte dem ebenfalls unter der o.g. Internetadresse hinterlegten Formblatt.


gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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