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Datum: 14.08.2020

I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

I. 

I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 

Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2020

- und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden 

 

 

im Haushaltsjahr 2020

 

 

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

gegenüber

bisher

EUR

nunmehr

festgesetzt

auf

EUR

 

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

15.838.100

84.295.000

68.456.900

 

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

3.416.400

82.690.800

79.274.400

 

 

Jahresüberschuss

0

0

1.604.200

0

 

 

Jahresfehlbetrag

12.421.700

 

 

10.817.500

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

13.374.100

78.936.000

65.561.900

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

3.416.400

76.484.400

73.068.000

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

.

1.132.100

13.739.400

12.607.300

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

.

777.300

16.230.000

15.452.000

 

 

 

im Haushaltsjahr 2021

 

 

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

gegenüber

bisher

EUR

nunmehr

festgesetzt

auf

EUR

 

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

0

0

92.784.900

92.784.900

 

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

0

0

89.714.900

89.714.900

 

 

Jahresüberschuss

0

0

3.070.000

3.070.000

 

 

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

0

0

87.319.300

87.319.300

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

0

0

83.746.000

83.746.000

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

0

0

5.525.200

5.525.200

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

481.000

0

8.687.500

9.168.500

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden im Haushaltsjahr 2020 neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

3.666.000

EUR

auf

4.147.000

EUR

2.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher

8.500.000

EUR

auf

10.000.000

EUR

3.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von   bisher

272,2

 

auf

273,2

 

Es werden im Haushaltsjahr 2021 neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

1.425.000

EUR

auf

2.425.000

EUR

2.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher

8.500.000

EUR

auf

10.000.000

EUR

3.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von   bisher

273,11

 

auf

274,11

 

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

§ 4

Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.

§ 5

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10.08.2020 erteilt. 

Ahrensburg, den 11.08.2020 

gez. Carola Behr
stellv. Bürgermeisterin

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