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Datum: 27.11.2019

Amtliche Bekanntmachung

17. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 26.11.2019

Präambel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) und der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, §§ 4 und 6 Abs. 1 bis 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 27) sowie der § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 13.11.1990 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 545, ber. GVOBl. 1991, S. 257) jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 25.11.2019 folgende 17. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) erlassen:

Artikel 1 

Änderung der Satzung

§ 14 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die laufende Gebühr beträgt

a) bei Ableitung des Abwassers über die Schmutzwasserkanalisation in die Abwasseranlage 1,75 €/m³ Schmutzwasser,

b) bei Ableitung des Abwassers über die Niederschlagswasserkanalisation 10,00 €/25 m² überbauter oder befestigter Grundstücksfläche,

c) bei Abfuhr des Abwassers aus Sammelgruben 7,45 €/m³ abgefahrenen Abwassers und zusätzlich eine Anfahrtspauschale in Höhe von 83,30 € je Abfuhr.

d) bei Abfuhr Schlamms aus Kleinkläranlagen 19,00 €/m³ abgefahrenen Schlamms und zusätzlich eine Anfahrtspauschale in Höhe von 83,30 € je Abfuhr.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.

Ahrensburg, den 26.11.2019

L.S.

Gez. Michael Sarach

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

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