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Datum: 10.11.2020

6. Änderung zur Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg

STADT AHRENSBURG - Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Ahrensburg über die 6 Änderung zur Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg vom 03.04.2001 in der Fassung der

1. Nachtragssatzung vom 10.12.2001 (in Kraft seit dem 01.01.2002)
2. Änderungssatzung vom 27.10.2003 (in Kraft seit dem 09.11.2003)
3. Änderungssatzung vom 10.12.2007 (in Kraft seit dem 01.01.2008)
4. Änderungssatzung vom 24.11.2008 (in Kraft seit dem 01.01.2009)
5. Änderungssatzung vom 26.11.2012 (in Kraft seit dem 05.12.2012)

Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 26.10.2020 wird auf den Rechtsgrundlagen

— § 2 Absatz 1 und § 4 Absätze 1 und 2 sowie §§ 47d und 47e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBL.
     Schleswig-Holstein S. 57) in der geltenden Fassung folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel I Änderung der Satzung

(1)    Der § 2 wird um einen weiteren Absatz ergänzt. Der neu hinzugefügte Absatz lautet wie folgt:

§ 2 Absatz 4

„Nicht wählbar sind:

  1. Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse,
  2. Mitarbeiter der Stadtverwaltung,
  3. Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts-, Kreis- und Landesebene.”

(2) Die bisherige Absatznummer 4 sowie die weiteren Absätze des § 2 sind entsprechend mit der fortlaufenden Nummerierung anzupassen.

Artikel II Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ahrensburg, den 04.11.2020 

STADT AHRENSBURG
Der Bürgermeister 

gez. Michael Sarach

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