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Datum: 17.02.2022

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 100A »Kino« 

für den Bereich Bahnhofstraße 17 (Flurstücke 689, 690, 691, 692 sowie teilweise 693 und 694 der Flur 8) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)

STADT AHRENSBURG
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

Der vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 17.11.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100A „Kino“ der Stadt Ahrensburg für den Bereich Bahnhofstraße 17 (Flurstücke 689, 690, 691, 692 sowie teilweise 693 und 694 der Flur 8) und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 PlanSIG vom

28.02.2022 bis 30.03.2022

auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg (www.ahrensburg.de) sowie über den digitalen Atlas Nord (Bauleitpläne SH (gdi-sh.de)) abrufbar.

Zusätzlich können gem. § 3 Abs. 2 PlanSIG die Unterlagen auf Nachfrage beim Fachdienst IV.2 Stadtplanung Bauaufsicht unter der Telefonnummer 04102 77 168 oder – 153 während der Dienststunden angefordert werden.

Die während der Offenlage im Dezember 2021/ Januar 2022 eingereichten Stellungnahmen werden berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Von der Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, persönlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung unter den o.g. Telefonnummern oder per Email an stefanie.soltek@ahrensburg.de abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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