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Datum: 09.12.2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 73, 1.Änderung für das Gebiet Erika-Keck-Straße 1 und 2

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

09.12.2019

Amtliche Bekanntmachung 

der Stadt Ahrensburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 73, 1. Änderung für das Gebiet Erika-Keck-Straße 1 und 2

Der vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung am 04.12.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73, 1.Änderung der Stadt Ahrensburg für das Gebiet Erika-Keck-Straße 1 und 2 (Flurstücke 560, 577, 578, 579, 580 und teilweise 561 der Flur 16) und die Begründung liegen vom

19.12.2019 bis 30.01.2020 (außer am 27.12.2019) im Foyer (Infothek) des Rathauses der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 

während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. 

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.ahrensburg.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 98 erfolgt gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen, umweltbezogene Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ansprechpartnerin ist die Ahrensburger Datenschutzbeauftragte, Frau Cornelia Kositzki (Telefon: 04102 / 77 211; E-Mail: datenschutz@ahrensburg.de).

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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