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Datum: 03.05.2023

Amtliche Wahlbekanntmachung zur Wahl der Gemeindevertretung
in der Stadt Ahrensburg am 14. Mai 2023

STADT AHRENSBURG
- Der Gemeindewahlleiter -

Amtliche Wahlbekanntmachung

1.   Am 14. Mai 2023 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Stadt Ahrensburg statt.

  Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

      Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Stormarn verbunden.

2.   Die Stadt ist in 16 Gemeindewahlkreise und 20 Wahlbezirke eingeteilt. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23. April 2023 übersandt worden sind,
      sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte wählen kann.

3.   Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

      Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der
      Wahl
abgegeben werden.

      Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

      Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl eine Stimme. Bei der Kreiswahl haben jede Wählerin und jeder Wähler ebenfalls eine Stimme.

      Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht,
      welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

      Der/die Stimmzettel muss/müssen von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden,
      dass sein Inhalt verdeckt ist. Die Stimmzettel werden getrennt gefaltet und in dieselbe Wahlurne gelegt.

4.   Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.   Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

    1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    2. durch Briefwahl teilnehmen.

      Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg,

die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.    Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).


Ahrensburg, 2. Mai 2023

gez. Eckart Boege
Der Gemeindewahlleiter

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