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Datum: 28.11.2022

2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 153) sowie § 44 Abs. 3 S. 6 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Scheswig.-Holstein S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2022 (GVOBl. Scheswig.-Holstein S. 562) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6 Abs. 1, 2 und Abs. 4, 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6, 9a Abs. 1 S. 1 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 564) sowie der §§ 1 Abs. 1 bzw. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 425) und § 22 der Satzung der Stadt Ahrensburg über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung - AAS) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 21.11.2022
folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung
(Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS) erlassen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

1.

§ 23 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach § 16 beträgt 1,99 €/m³.

2.

§ 30 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Bei der Fremdwasserbeseitigung (Einleitung oder Hineingelangen sonstigen Wassers) beträgt die Benutzungsgebühr bei der Einleitung oder dem Gelangen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen 1,99 € je Berechnungseinheit und bei der Einleitung oder Gelangen in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen 0,49 € je Berechnungseinheit.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft.

Ahrensburg, den 23.11.2022

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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