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Datum: 14.02.2023

1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

 Amtliche Bekanntmachung

1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg

Präambel

Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 57), der
Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung- EntschVO) vom 03.05.2018 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2018, S. 220) jeweils in der
zurzeit gültigen Fassung, § 32 Abs. 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 10.02.1996 (GVOBl.1996, S. 200), jeweils in der zurzeit gültigen
Fassung in Verbindung mit der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige
Feuerwehren - EntschVOfF)   (GVOBl.2018, S. 131) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie –
EntschRichtl-fF) (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2018, S. 302) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2022 folgende Entschädigungssatzung für die Stadt Ahrensburg erlassen:

Artikel 1

§ 6

Sitzungsgeld

(1) bis (3) Bleiben unverändert

(4) Ein Sitzungsgeld wird auch für die Teilnahme an einer Fraktionssitzung per Videokonferenz gezahlt. Zur Nachweisbarkeit der Anwesenheit hat der Fraktionsvorsitzende der Verwaltung eine Liste mit
     allen Anwesenden, mit seiner eigenhändigen Unterschrift, zukommen zu lassen.

     Eine digital eingescannte Unterschrift, anstelle einer eigenhändigen Unterschrift, des Vorsitzenden ist zulässig. In Zweifelsfällen ist die Verwaltung berechtigt, sich von den Sitzungsteilnehmern
     eigenständig eine Bestätigung der Sitzungsteilnahme einzuholen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft

Ahrensburg, den 31.01.2023

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

gez. Eckart Boege

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