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Amtliche Bekanntmachung

Die Stadt Ahrensburg sucht Schiedspersonen

STADT AHRENSBURG
Der Bürgermeister

Zum Ende des Jahres 2021 legt der Schiedsmann der Stadt Ahrensburg, Herr Jürgen Bergerhausen, sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Daher muss, vor Ablauf der festgelegten Amtszeit bis 2024, bereits jetzt eine Neuwahl erfolgen. Die derzeitige Stellvertreterin, Frau Waltraut Frank, steht für das Amt wieder zur Verfügung.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes bzw. des Stellvertreters/der Stellvertreterin kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die mind. 30 Jahre alt sind, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirk (Ahrensburg) wohnen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und Entlastung der Gerichte besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsge-schick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluß eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprü-chen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Schiedsperson sollte schreibgewandt sein und eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung besitzen. Der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau wird in das Amt durch ein Schiedsamtsseminar eingeführt und erhält regelmäßig die Möglichkeit regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS (www.schiedsamt.de) zu besuchen.

Die Bewerber erhalten die Möglichkeit sich im Hauptausschuss persönlich vorzustellen. Nach Empfehlung des Hauptausschusses werden die Schiedspersonen durch die Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Ahrensburg.

Interessenten werden gebeten, sich schriftlich bis zum 15. Oktober 2021 bei der Stadtverwaltung Ahrensburg, FD II.1.4, Manfred-Samusch-Str. 5, 22926 Ahrensburg zu bewerben.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Meinhardt (04102 77-132) zur Verfügung.

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