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Datum: 30.11.2017

15. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 28.11.2017

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

15. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 28.11.2017

Präambel

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zurzeit gültigen Fassung sowie der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545, ber. GVOBl. 1991, S. 257) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2017 folgende 15. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) erlassen:

Artikel 1

§ 14 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die laufende Gebühr beträgt

a) bei Ableitung des Abwassers über die Schmutzwasserkanalisation in die Abwasseranlage 1,70 €/m³ Schmutzwasser,

b) bei Ableitung des Abwassers über die Niederschlagswasserkanalisation 9,50 €/25 m² überbauter oder befestigter Grundstücksfläche,

c) bei Abfuhr des Abwassers aus Sammelgruben 13,97 €/m³ abgefahrenen Inhalts, sofern nicht die Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung greift, und

d) bei Abfuhr des Abwassers (Schlamms) aus Hauskläranlagen 28,54 €/m³ Abwasser (Schlamm).

Artikel 2

Die in Artikel 1 aufgeführten Satzungsbestimmungen treten mit Wirkung zum 01. Januar 2018 in Kraft.

Ahrensburg, den 28. November 2017

 

gez. Michael Sarach (LS)

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