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Datum: 04.01.2023

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung eines Behindertenbeirates in der Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung eines Behindertenbeirates in der Stadt Ahrensburg

Präambel

Aufgrund des § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 4 Abs. 1, 47 d und 47 e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Seite 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Seite 153), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2022 folgende 6. Änderungssatzung über die Bildung eines
Behindertenbeirates beschlossen:

Artikel 1

§ 2

Wahl des Behindertenbeirats

(1)  Die Mitglieder des Behindertenbeirates werden von der Stadtverordnetenver-sammlung für die Dauer einer Wahlzeit auf Vorschlag der Vereine und Verbände gewählt. Er besteht aus 7 Menschen mit verschiedenen Behinderungen beziehungsweise deren gesetzlicher Vertretung.

(2)  bis (4)  Bleiben unverändert

§ 8

Finanzierung, Verwendungsnachweis

(1)  bis (2)   Bleiben unverändert

(3)  Die Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für eine ehrenamtliche Tätigkeit (für max. 6 Sitzungen im Jahr und für höchstens 7 Mitglieder) ein Sitzungsgeld, dessen Höhe sich nach den
Regelungen der Entschädigungssatzung richtet.

(4)  Bleibt unverändert 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 6. Änderung der Satzung über die Bildung eines Behindertenbeirates in der Stadt Ahrensburg tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ahrensburg, den 02.01.2023

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

gez. Eckart Boege

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