51. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
09.12.2019
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Ahrensburg über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 51. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat in ihrer Sitzung am 25.03.2019 beschlossen, die 51. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der „Alten Reitbahn“ (Flurstück 734 der Flur 8 sowie tlw. Flurstück 1 der Flur 9) aufzustellen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Bürgeranhörung durchgeführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind hierzu am
Dienstag, dem 17. Dezember 2019, von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
im Foyer des Rathauses der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5
eingeladen.
Anschließend wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
gez. Michael Sarach
Bürgermeister