Sprungziele
Inhalt
Datum: 21.03.2019

44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ahrensburg

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -

13.03.2019

Amtliche Bekanntmachung 

über die Genehmigung der 44. Änderung des F-Planes der Stadt Ahrensburg für das Gebiet südlich des Beimoorweges, südlich gelegen in einer Entfernung von ca. 100 m parallel zum Beimoorweg mit einer Tiefe von ca. 200 m, östlich angrenzend an den Kornkamp-Süd auf einer Breite von ca. 250 m

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 24.09.2018 beschlossene 44. Änderung des F-Planes der Stadt Ahrensburg für das Gebiet südlich des Beimoorweges, südlich gelegen in einer Entfernung von ca. 100 m parallel zum Beimoorweg mit einer Tiefe von ca. 200 m, östlich angrenzend an den Kornkamp-Süd auf einer Breite von ca. 250 m, mit Bescheid vom 22.01.2019 Az.: IV.527.512.111-62001 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 44. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Verwaltungsgebäude der Stadt Ahrensburg An der Strusbek Nr. 23, im Sekretariat des Fachdienstes Stadtplanung/Bauaufsicht/Umwelt, Zimmer 2.02a, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.ahrensburg.de“.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ahrensburg geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ahrensburg, den 19.03.2019

gez. Michael Sarach

nach oben zurück