3. Änderung Spielgerätesteuersatzung
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
10.Mai 2018
Amtliche Bekanntmachung
zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die 3. Änderungssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.‑H., S. 57 ff.) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft vom 21.06.2016 (GVOBl. S. 528) sowie der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27 ff.) - in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2017 die Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Satzungstextes
§ 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung
§ 5 Steuersatz
(1) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Spielgerätes mit und ohne Gewinnmöglichkeit 15 v. H. der elektronisch gezählten Nettokasse.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt zum 01. Juli 2018 in Kraft.
Ahrensburg, den 10. Mai 2018
STADT AHRENSBURG
Michael Sarach
Bürgermeister