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Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung


Bau- und Planungsausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Bau- und Planungsausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über

  • in verbindlichen Bauleitverfahren, soweit die Stadtverordnetenversammlung nicht gesetzlich zuständig ist, über

a) Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse und

b) Form bzw. Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung,

  • in Einzelfällen nach dem Baugesetzbuch, sofern diese von besonderer städtebaulicher Bedeutung sind,

  • über die bauplanungsrechtlicheZulässigkeit von Vorhabenvon besonderer städtischer Bedeutung im Sinne des § 29 BauGB

  • über den Standort städtischer Bauvorhaben im Rahmen der in § 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung festgelegten Zuständigkeiten

  • über die Festlegung von Hochbau-/Funktionsprogrammen, Nutzungen und baulichen Veränderungen für städtische Grundstücke, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses gegeben ist,

  • über die Festlegung von Tiefbauprogrammen für städtische Baumaßnahmen einschließlich Verkehrsangelegenheiten,

  • über Anträge und Stellungnahmen zu Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren,

  • über Erlaubnisse zu Sondernutzungen nach § 21 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein zu Fällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung,

  • über Ablösungsbeträge für Kfz-Stellplätze,

  • über die Bildung von Abschnitten/ Kostenspaltung im Rahmen der Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen,

  • über Ablösungsverträge im Rahmen des Ausbau- und Erschließungsbeitragsrechts sowie Kostenerstattungsbeträge nach den §§ 135a - 135c BauGB,

  • über städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB bis zu einem Wert in Höhe von 60.000 €.

Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Der Ausschuss nimmt die Aufgaben des Schulträgers nach dem Schulgesetz wahr. Ausgenommen hiervon sind die Einrichtung, Änderung und Auflösung einer Schule, der Schulentwicklungsplan, der Neubau von Schulen oder Teilen einer Schule sowie die Änderung des Widmungszwecks von Schulräumen.

Er entscheidet in eigener Zuständigkeit über den Erlass von Richtlinien für

  • die Nutzung von Räumen, die in den Zuständigkeitsbereich des BKSA fallen (z.B. Marstall, Alfred-Rust-Saal, Eduard-Söring-Saal, städtische Sporthallen).

  • die Gewährung von Zuschüssen an kulturelle Vereine und Verbände sowie für kulturelle Veranstaltungen.

  • den Abschluss von Verträgen mit kulturellen Vereinen und Verbänden.

  • die Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Sports.

Finanzausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Finanzausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über

  • Angelegenheiten des Beitrags- und Gebührenrechts,
  • Grundstücksangelegenheiten, soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind,

  • Steuern und Abgaben,
  • die Finanz- und Investitionsentwicklung,

  • Grundsatzangelegenheiten der Kosten- und Anlagenrechnung
  • übergeordnete finanzwirschaftliche Angelegenheiten (z.B. Eckwerte für den Haushalt)

  • Angelegenheiten der Gebäudewirtschaft
Im Übrigen entscheidet die STV abschließend.

Hauptausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Hauptausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Aufgaben

Der Hauptausschuss koordiniert fachausschussübergreifend die Arbeit der Ausschüsse, insbesondere in Bezug auf die Querschnittsaufgaben wie Stellenplan, Rechnungsprüfungsangelegenheiten und die grundsätzliche Zusammenarbeit der städtischen Gremien mit den Beiräten. Besteht zwischen zwei Ausschüssen Koordinierungsbedarf, entscheidet der Hauptausschuss, welcher Fachausschuss zuständig ist bzw. wenn mehrere Ausschüsse zuständig sind, welcher Fachauschuss die Federführung erhält.

Der Hauptausschuss kann den Empfehlungen der übrigen Ausschüusse eigene Empfehlungen hinzufügen. Der Hauptausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über

  • Wahlvorschläge und Benennung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in Gerichten und außerstädtischen Gremien.

  • Feuerwehrangelegenheiten und Marktwesen.

  • Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen von mehr als 5.000 € bis zu 10.000 €.

  • Personalentscheidungen für Stellen die Leitungsaufgaben erfüllen und die dem Bürgermeister direkt unterstellt sind.

Dem Hauptausschuss wird die Befugnis als oberste Dienstbehörde des Bürgermeisters übertragen. Er nimmt die Aufgaben des Polizeibeirates wahr und entscheidet bei Ehrenbeamtinnen und -beamten sowie bei ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern über die Verletzung der Treuepflicht.

Sozialausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Sozialausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über

  • den Erlass von Richtlinien

    • für die Vergabe von Wohnraum und

    • für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit.

  • die Gewährung von Zuschüssen an und den Abschluss von Verträgen mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege.

  • die Wahrnehmung von Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist beziehungsweise die sie bezuschusst.

  • pädagogische Konzepte für grundsätzliche Umgestaltungen oder Neuanlagen sowie die Bedarfsplanung für Kindergartenplätze.

Umweltausschuss

(Ausschuss gemäß Kleingartengesetz)

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Umweltausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

In Kleingartenangelegenheiten zusätzlich Herr Wolfgang Aue (Kleingartenverein) und Herr Thomas Rübcke jun. (Ortsbauernverband)      

Der Ausschuss trifft in eigener Zuständigkeit Entscheidungen über

  • die landschaftspflegerische Begleitplanung.

  • die Gestaltung der städtischen Grünanlagen und öffentlichen Gewässer einschließlich Gewässerschutz.

  • den Erlass von Richtlinien zur Bezuschussung ökologischer Maßnahmen.

  • die Wahrnehmung von Angelegenheiten der Natur- und Umweltschutzeinrichtungen an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die sie bezuschusst.

  • technische Umweltschutzmaßnahmen.

  • die lokale Agenda 21.

  • Verträge in Kleingartenangelegenheiten.

Werkausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Umweltausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Der Werkausschuss entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung über grundsätzliche Angelegenheiten der Stadtbetriebe Ahrensburg.

Insbesondere entscheidet er über

  • erfolgsgefährdende Mehraufwendungen bei der Ausführung des Erfolgsplans.

  • Mehrausgaben im Vermögenplan wenn sie im Einzelfall 50.000 € übersteigen.

  • die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften sowie die Verfügung über Grundvermögen bis zu 12.500 €.

  • den Abschluss von Grundstücksnutzungsverträgen, wenn das Entgelt 50.000 € jährlich übersteigt.

  • die Veräußerung, den Tausch und die Belastung von Vermögen der Stadtbetriebe Ahrensburg über der Wertgrenze von 25.000 €.

  • die Vornahme von Schenkungen soweit der Wert unter 25.000 € liegt.

  • die Zustimmung zum Erlass von Forderungen der Stadtbetriebe Ahrensburg wenn im Einzelfall ein Betrag von 12.500 € überschritten wird und zur Niederschlagung wenn im Einzelfall ein Betrag von 25.000 € überschritten wird.

Bürgerinfoportal

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