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Datum: 23.02.2022

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 90 nach § 3 Abs. 2 BauGB

STADT AHRENSBURG
- Der Bürgermeister -

Amtliche Bekanntmachung

der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 90 nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 02.02.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90, 1. Änderung der Stadt Ahrensburg für das Gebiet südöstlich der Hermann-Löns-Straße in der Tiefe bis zur Mitte des Grünstreifens und in einer Länge von ca. 250 m für die Hausnummern 17 bis 49 (Flur 10, Flurstücke 73 bis 76, 281 und 284) und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 1 PlanSIG vom

07.03.2022 bis 08.04.2022

auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg (www.ahrensburg.de) sowie über den digitalen Atlas Nord (https://danord.gdi-sh.de) abrufbar

Zusätzlich können gem. § 3 Abs. 2 PlanSIG die Unterlagen auf Nachfrage beim Fachdienst IV.2 Stadtplanung und Bauaufsicht unter der Telefonnummer 04102 77 234 oder – 168 während der Dienststunden angefordert werden.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, persönlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung unter den o.g. Telefonnummern oder per Email an konstantin.niewelt@ahrensburg.de abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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