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2. Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Ahrensburg (Parkgebührenverordnung) vom 25. Juni 2012

STADT AHRENSBURG
Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

2. Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Ahrensburg (Parkgebührenverordnung) vom 25. Juni 2012
in der Fassung der 2. Änderung vom 24.06.2019.

Aufgrund der §§ 55 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H., S. 243) des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003 (BGBl. I, S. 310, berichtigt BGBl. I S. 919) und der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. Schl.-H., S. 264) ‑ jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen ‑ wird zur Stadtverordnung vom 25.06.2012 folgende 2. Änderung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Stadtverordnung

§ 2 wird wie folgt neu gefasst:

§ 2

Höhe der Parkgebühr

(1) Im Kernbereich der Innenstadt beträgt die Mindestgebühr 0,50 € für die ersten 60 Minuten und 0,50 € je weitere angefangene 30 Minuten. Der Kernbereich der Innenstadt umfasst den Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen der nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze:

  • Manfred-Samusch-Straße
  • Rathausplatz
  • Klaus-Groth-Straße zwischen Große Straße und Reeshoop
  • Lehmannstieg
  • Lohe zwischen Große Straße und Carl-Barckmann-Straße
  • Neue Straße
  • Hagener Allee zwischen Rondeel und Heinz-Beusen-Stieg
  • Manhagener Allee zwischen Rondeel und Lohkoppel
  • Große Straße einschließlich der Kohschietstraßen zwischen Rondeel und Bei der Doppeleiche
  • Königstraße
  • Hamburger Straße zwischen Rondeel und An der Reitbahn/Woldenhorn
  • Stormarnplatz
  • An der Reitbahn (nördliche Seite)
  • Stormarnstraße im Bereich zwischen den Straßen An der Reitbahn und
  • Klaus-Groth-Straße

Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.

Auf dem Parkplatz Alte Reitbahn, in der Klaus-Groth-Straße ‑ Stichweg zum Stormarnplatz ‑ sowie in der Stormarnstraße zwischen den Straßen An der Reitbahn und Klaus-Groth-Straße beträgt die Tagesparkgebühr für den Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen 2 €, für eine Parkdauer bis 2 Stunden gelten die in Absatz 1 genannten Gebühren.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese 2. Änderung der Stadtverordnung tritt am 01.07.2019 in Kraft.

Ahrensburg, 25.06.2019

gez. Michael Sarach
Bürgermeister

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