Mitgliedschaft und Finanzierung des Gewässerpflegeverbandes Ammersbek-Hunnau

02.12.2009 

Die Diskussion in den letzten Wochen veranlassen die Stadt Ahrensburg, die Themen zu versachlichen und aus ihrer Sicht zu den Vorgängen Stellung zu nehmen.

Zu unterscheiden ist hierbei der Heranziehungsbescheid des Kreises Stormarn und die mögliche Veranlagung zu Verbandsbeiträgen durch den Gewässerpflegeverband.

Anders als oftmals dargestellt ist die Stadt in den ersten und 20 Jahren seit Gründung des Gewässerpflegeverbandes Ammersbek-Hunnau nicht für alle Ahrensburger Grundeigentümer eingesprungen, sondern nur für die verdichteten Siedlungsgebiete. Mit den Heranziehungsbescheiden werden nunmehr alle Grundeigentümer Ahrensburgs gleichgestellt und erhalten als Mitglieder sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Beteiligung der Bürger nach der laut Landesgesetz vorgesehenen Institution, nämlich dem Gewässerpflegeverband, ist grundsätzlich zu begrüßen.

Der 2. Verfahrensschritt besteht in der Finanzierung des Verbandes. Hier stellt sich die Frage, ob der bei Wohngrundstücken bis zu einer Größe von 5.000 m² anfallende Beitrag in Höhe von jählich 6,15 € den Verwaltungsaufwand rechtfertigt, der das Heranziehungsverfahren auslöst. Die Stadt Ahrensburg war in den Jahren 2003 bis 2008, anders als viele andere Kommunen, bereit, die Beiträge für alle ihre Grundeigentümer abzulösen.

Anders als zunächst von der Kommunalaufsicht und dem Landesgesetzgeber vorgesehen, wird seit Oktober 2009 wieder die Ablösung der Beiträge ermöglicht. Ob die Stadt angesichts der aktuellen Finanzkrise und im Bewusstsein, den Ergebnishaushalt 2010 nicht ausgleichen zu können, die rechtliche Verpflichtung übernehmen kann, die Zahlung der Beiträge ab 2009 mittelfristig zu übernehmen, wird die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2009 (vgl. Vorlagen-Nr. 2009/145/1) entscheiden. Sowohl aus dem Umweltausschuss als auch Finanzausschuss kamen positive Signale.

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