3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg

29.05.2008 

STADT AHRENSBURG                                                                                          
- Die Bürgermeisterin -

A m t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg

Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein S. 58) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 452) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.05.08 folgende 3. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 28.03.2003 zuletzt geändert am 19.11.2007 der Stadt Ahrensburg erlassen:

Artikel 1

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden folgende Regelungen in der Entschädigungssatzung geändert:

1.        

§ 2

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhalten eine Aufwandsentschädigung gleichzeitig teilweise als monatliche Pauschale und als Sitzungsgeld. Die Pauschale beträgt 39 € monatlich.

2.

§ 3

Bürgervorsteherin und Bürgervorsteher

Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher erhalten neben Sitzungsgeld oder Aufwandsentschädigung nach § 2 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 502 €.

Ziffer 2 und 3 bleiben unverändert.

3.

§ 4

Aufwandsentschädigung für weitere ehrenamtliche Tätigkeit

Ziffer 2

Stellvertretende der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erhalten bei deren oder dessen Verhinderung für jeden Vertretungstag eine Aufwandsentschädigung von 47 €. Bei einer dauerhaften Verhinderung von mehr als 2 Wochen am Stück verdoppelt sich die Aufwandsentschädigung ab dem 15. Tag.

Ziffer 4

Fraktionsvorsitzende neben einer Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete eine monatliche Pauschale von 217 €. Satz 2 und ff. bleiben unverändert.

4.

§ 6

Sitzungsgeld

Abs. 1

Das Sitzungsgeld beträgt 19 €.

 

Artikel 2

 

§ 11

Inkrafttreten

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.06.2008 in Kraft.

Ahrensburg, den 27.05.08

gez. Pepper

 

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