3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg
29.05.2008STADT AHRENSBURG
- Die Bürgermeisterin -
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Ahrensburg
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein S. 58) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 452) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.05.08 folgende 3. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung vom 28.03.2003 zuletzt geändert am 19.11.2007 der Stadt Ahrensburg erlassen:
Artikel 1
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden folgende Regelungen in der Entschädigungssatzung geändert:
1.
§ 2
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhalten eine Aufwandsentschädigung gleichzeitig teilweise als monatliche Pauschale und als Sitzungsgeld. Die Pauschale beträgt 39 € monatlich.
2.
§ 3
Bürgervorsteherin und Bürgervorsteher
Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher erhalten neben Sitzungsgeld oder Aufwandsentschädigung nach § 2 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 502 €.
Ziffer 2 und 3 bleiben unverändert.
3.
§ 4
Aufwandsentschädigung für weitere ehrenamtliche Tätigkeit
Ziffer 2
Stellvertretende der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erhalten bei deren oder dessen Verhinderung für jeden Vertretungstag eine Aufwandsentschädigung von 47 €. Bei einer dauerhaften Verhinderung von mehr als 2 Wochen am Stück verdoppelt sich die Aufwandsentschädigung ab dem 15. Tag.
Ziffer 4
Fraktionsvorsitzende neben einer Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete eine monatliche Pauschale von 217 €. Satz 2 und ff. bleiben unverändert.
4.
§ 6
Sitzungsgeld
Abs. 1
Das Sitzungsgeld beträgt 19 €.
Artikel 2
§ 11
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am 01.06.2008 in Kraft.
Ahrensburg, den 27.05.08
gez. Pepper




