Soziale Wohnraumförderung

10.07.2012 

Soziale Wohnraumförderung/Aktiver Klimaschutz - Ergänzendes Programm in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein stellt 2 Millionen Euro aus dem Wohnraumförderungsprogramm zur Verfügung, um so genannte kleine Vermieter (bis 20 Wohneinheiten) und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen bei der energetischen Modernisierung und dem barrierereduzierenden Umbau ihrer Immobilie zu unterstützen.

Das Programm richtet sich an Vermieter in Gebieten, die mehrheitlich von der Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung bewohnt werden. Diese Voraussetzung gilt in allen gegenwärtigen und ehemaligen Gebieten der Städtebauförderungsprogramme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“ als erfüllt. Ebenso ist die Voraussetzung als erfüllt anzusehen, wenn ein kommunales Wohnungsmarktkonzept entsprechende Aussagen über das Gebiet enthält oder die Gemeinde eine Bescheinigung ausstellt, dass aus ihrer Sicht eine zielgruppenspezifische Bevölkerungsstruktur die Wohnlage des Gebäudes prägt. Das Wohngebäude der Selbstnutzer muss sich in einem städtischen Wohnquartier befinden.

Die Zuschüsse des Landes sollen dazu beitragen, notwendige Investitionen in den Quartieren anzustoßen. Das Programm richtet sich insbesondere an Hausbesitzer, die sich von dem klassischen Darlehensprogrammen zur Wohnraumförderung nicht angesprochen fühlen 

Die Anträge sind an die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu richten, können aber auch beim örtlichen Haus & Grund Verein eingereicht werden. Die Richtlinien sind über die Webseite des Landes Schleswig-Holstein abrufbar.

Fachdienst I.4

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