Öffentliche Auslegung der 41. Flächennutzungsplanänderung
03.07.2012STADT AHRENSBURG Ahrensburg, den 03.07.2012
- Der Bürgermeister -
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
der Stadt Ahrensburg über die öffentliche Auslegung der 41. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Ahrensburg für das Areal "Erlenhof-Süd" zwischen der Lübecker Straße (B 75) im Osten, dem Naturschutzgebiet "Ammersbek-Niederung" im Westen, dem Erlenhof im Norden und inklusive der Aue samt den öffentlichen Grundstücken der "Westringtrasse" westlich der Gewerbefläche und der Seniorenwohnanlage "Rosenhof" im Süden ‑ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der vom Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung am 25.04.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg, die Begründung sowie der Umweltbericht liegen vom
18.07.2012 bis 22.08.2012
im Foyer des Rathauses der Stadt Ahrensburg
Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg
während der Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Das Aufstellungsverfahren erfolgt gem. § 30 BauGB. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) am 23.03.2011 durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden hiermit im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Folgende umweltrelevante Informationen sind für das oben genannte Gebiet verfügbar:
- Landschaftsplan der Stadt Ahrensburg *
- Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Ahrensburg *
- Bericht zur Lärmaktionsplanung *
- Gutachten zur Abschätzung von potenziellen Methangasbildungsbereichen *
- Grünordnerischer Beitrag
- Bodengutachten
- Schalltechnische Untersuchung
- Energieversorgungskonzept
- Geruchsimmisionsprognose
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Informationen liegen ebenfalls aus bzw. die mit dem Sternchen (*) gekennzeichneten Unterlagen sind in den Zimmern 307 und 303 zu den o.g. Öffnungszeiten einsehbar.
Derzeit liegen folgende umweltrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor:
- Stellungnahme des Landes Schleswig-Holsteins
- Stellungnahme des Kreises Stormarn
- Stellungnahme der NABU- Landesverband Schleswig-Holstein und der
Regionalgruppen
- Stellungnahme der BUND- Landesverband Schleswig-Holstein
- Stellungnahme der AG29 (Arbeitsgemeinschaft der anerkannten
Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein)
- Stellungnahme der Freien und Hansestadt Hamburg
- Stellungnahme der Gemeinde Großhansdorf
- Stellungnahme der Gemeinde Ammersbek
- Botanischer Verein zu Hamburg e.V.
Während der Auslegungsfrist ist für jedermann Gelegenheit zur Äußerung zu dem Entwurf gegeben. Dies kann schriftlich geschehen oder während der Dienststunden (s.o.) im Zimmer 307 oder 303 des Rathauses der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Str. 5, 22926 Ahrensburg, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
gez. Michael Sarach
Bürgermeister




