Kfz-Angelegenheiten
Aus organisatorischen Gründen sind derzeit weder Fahrzeugabmeldungen für OD-Kennzeichen noch Adressänderungen in Fahrzeugpapieren für OD-Kennzeichen
möglich .
Fahrzeugabmeldungen für OD-Kennzeichen
Sie benötigen folgenden Unterlagen beziehungsweise müssen folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen:
- Erster Wohnsitz in Ahrensburg
- Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief)) nicht auffindbar sein oder die Kennzeichen fehlen (zum Beispiel durch Diebstahl) kann die Abmeldungg ausschließlich bei der Zulassungsstelle des Kreises Stormarn vorgenommen werden.
Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief))
- Kfz-Kennzeichen (vorne und hinten)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie des Bevollmächtigenden
- 7,50 - 7,80 € Gebühr
- 2,60 € zusätzlich bei Reservierung eines OD-Kennzeichens
Adressänderungen in Fahrzeugpapieren für OD-Kennzeichen
Sie benötigen folgenden Unterlagen bzw. müssen folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen:
-
Umzug innerhalb Ahrensburgs oder Zuzug nach Ahrensburg
-
um bei der Stadt Ahrensburg eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen zu können, muss der Wohnsitz innerhalb des Kreises Stormarn verlegt worden sein
- gültige HU und AU
Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief))
- Bescheinigung über die gültige HU und AU, sofern diese nicht aus der ZBI hervorgeht
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ggf. Vollmacht und Ausweiskopie des Bevollmächtigenden
- 12,00 € Gebühr
Ist ein Zuzug außerhalb des Kreises Stormarn erfolgt (zum Beispiel von Hamburg nach Ahrensburg) kann die Adressänderung lediglich bei der Zulassungsstelle des Kreises Stormarn vorgenommen werden.
Online-Verfahren im Service-Portal Schleswig-Holstein
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit zahlreiche Behördendienstleistungen im Online-Verfahren vollelektronisch abzuwickeln.
Das Portal ist für Bürgerinnen und Bürger über die Adresse www.service.schleswig-holstein.de erreichbar.