Sprungziele
Inhalt

Hauptausschuss

Sitzungstermin: regelmäßig einen Montag vor der Stadtverordnetenversammlung

7 Mitglieder

CDU

Herr Levenhagen, Vorsitzender

Herr Siller

Bündnis 90/Die Grünen

Herr Gertz

Frau Levenhagen

SPD

Herr Randschau

WAB

Peter Egan, stellvertretender Vorsitzender

FDP

Herr Dr. Buchholz

dazu Bürgermeister Eckart Boege (ohne Stimmrecht)

Vertreter

CDU

  • Herr Gaumann

  • Frau Knaack

  • Herr Koop

  • Herr Korte

  • Frau von Hülsen

Bündnis 90/Die Grünen

  • Frau Bernhardt

  • Herr Lamprecht

  • Herr Schubbert-von Hobe

  • Herr Stukenberg

  • Herr Thieme

SPD

  • Herr Gläveke

  • Frau Kraus

  • Herr Kubczigk

  • Herr Schoon

WAB

  • Herr Dr. Köpke

  • Frau Schmick

  • Herr Dr. Steuer

FDP

  • Herr Bellizzi

  • Frau Jensen-Buchholz

  • Herr Schäfer 

Aufgaben

Der Hauptausschuss koordiniert fachausschussübergreifend die Arbeit der Ausschüsse, insbesondere in Bezug auf die Querschnittsaufgaben wie Stellenplan, Rechnungsprüfungsangelegenheiten und die grundsätzliche Zusammenarbeit der städtischen Gremien mit den Beiräten. Besteht zwischen zwei Ausschüssen Koordinierungsbedarf, entscheidet der Hauptausschuss, welcher Fachausschuss zuständig ist bzw. wenn mehrere Ausschüsse zuständig sind, welcher Fachauschuss die Federführung erhält.

Der Hauptausschuss kann den Empfehlungen der übrigen Ausschüusse eigene Empfehlungen hinzufügen. Der Hauptausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über

  • Wahlvorschläge und Benennung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in Gerichten und außerstädtischen Gremien.

  • Feuerwehrangelegenheiten und Marktwesen.

  • Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen von mehr als 5.000 € bis zu 10.000 €.

  • Personalentscheidungen für Stellen die Leitungsaufgaben erfüllen und die dem Bürgermeister direkt unterstellt sind.

Dem Hauptausschuss wird die Befugnis als oberste Dienstbehörde des Bürgermeisters übertragen. Er nimmt die Aufgaben des Polizeibeirates wahr und entscheidet bei Ehrenbeamtinnen und -beamten sowie bei ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern über die Verletzung der Treuepflicht.

nach oben zurück