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Bau- und Planungsausschuss

Informationen zu den Sitzungen, zur Zusammensetzung des Bau- und Planungsausschusses sowie Kontaktdaten finden Sie im Bürgerinfoportal.

Der Ausschuss entscheidet in eigener Zuständigkeit über

  • in verbindlichen Bauleitverfahren, soweit die Stadtverordnetenversammlung nicht gesetzlich zuständig ist, über

a) Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse und

b) Form bzw. Absehen von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung,

  • in Einzelfällen nach dem Baugesetzbuch, sofern diese von besonderer städtebaulicher Bedeutung sind,

  • über die bauplanungsrechtlicheZulässigkeit von Vorhabenvon besonderer städtischer Bedeutung im Sinne des § 29 BauGB

  • über den Standort städtischer Bauvorhaben im Rahmen der in § 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung festgelegten Zuständigkeiten

  • über die Festlegung von Hochbau-/Funktionsprogrammen, Nutzungen und baulichen Veränderungen für städtische Grundstücke, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses gegeben ist,

  • über die Festlegung von Tiefbauprogrammen für städtische Baumaßnahmen einschließlich Verkehrsangelegenheiten,

  • über Anträge und Stellungnahmen zu Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren,

  • über Erlaubnisse zu Sondernutzungen nach § 21 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein zu Fällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung,

  • über Ablösungsbeträge für Kfz-Stellplätze,

  • über die Bildung von Abschnitten/ Kostenspaltung im Rahmen der Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen,

  • über Ablösungsverträge im Rahmen des Ausbau- und Erschließungsbeitragsrechts sowie Kostenerstattungsbeträge nach den §§ 135a - 135c BauGB,

  • über städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB bis zu einem Wert in Höhe von 60.000 €.

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