Sprungziele
Inhalt

Beiräte

Die Stadt kann durch Satzung die Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen vorsehen. Beiräte sind über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen betreffen, zu unterrichten.

Im Rahmen der jeweils zu erlassenden Satzung kann die Stadtverordnetenversammlung regeln, dass der Beirat Anträge in Angelegenheiten, die die gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen, an die Stadtverordnetenversammlung stellen kann. Es kann weiterhin bestimmt werden, dass die oder der Vorsitzende des Beirates nach dessen Beschlussfassung an den Sitzungen der Gremien teilnehmen, das Wort verlangen und Anträge stellen kann. Die hier aufgezählten Rechte stellen einen maximalen Rahmen dar, in dessen Ausgestaltung die Stadtverordnetenversammlung frei ist. Die Wahrnehmung dieser Rechte bezieht sich immer nur auf Angelegenheiten, die die vom Beirat vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen.

In der Stadt Ahrensburg existieren zur Zeit drei Beiräte

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in der Kommunalverfassung ausdrücklich vorgeschrieben. Eines der möglichen Beteiligungsinstrumente ist dabei die Einrichtung eines Beirates, für das sich auch die Stadt Ahrensburg entschlossen hat.

Die Satzungen zur Bildung der jeweiligen Beiräte finden Sie unter dem Navigationspunkt “Ortsrecht“.

nach oben zurück