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Monatliche Kosten

Die Kosten für einen Betreuungsplatz ergeben sich aus der "Satzung der Stadt Ahrensburg über die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen und die
Erhebung von Elternbeiträgen".

Die Beiträge für den Betreuungsplatz Ihres Kindes und die Verpflegungspauschale sind als Monatsbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind die Kindertagesstätte aus persönlichen Gründen zeitweise nicht besucht (zum Beispiel Krankheit) oder wenn die Kindertageseinrichtung geschlossen ist (zum Beispiel während der Betriebsferien im Sommer).

Die Geschwisterermäßigungen oder einkommensabhängige Ermäßigungen sind beim Kreis Stormarn zu beantragen.  Ansprechpartner und Formulare finden Sie auf der Seite des Kreises Stormarn.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wie zum Beispiel die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung, können Sie beim zuständigen Jobcenter, Ihrem örtlichen Sozialamt bzw. der Kindergeldkasse beantragen. Die Bewilligung in Form der Bildungskarte oder des Bescheides sind beim Leistungserbringer vorzulegen.

Der folgenden Übersicht können Sie die jeweiligen Elternbeiträge pro Monat und Platz entnehmen. Diese Beiträge gelten zunächst für ein Kindergartenjahr, das heißt bis zum 31. Juli eines Jahres.

Die Pauschale für die Mittagsverpflegung beträgt, seit dem 1.8.2022, 90 € im Monat und ist zusätzlich zum Kitabeitrag zu entrichten.

Diese Beiträge gelten seit dem 1. Januar 2022:

Für Kinder in der Krippe oder im Elementarbereich.

Halbtagsbetreuung (montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr)

für Kinder unter 3 = 116,00 € und für Kinder über 3 = 113,20 €

Halbtagsbetreuung plus (montags bis freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr)

für Kinder unter 3 = 145,00 € und für Kinder über 3 = 141,50 €

Dreivierteltagsbetreuung (montags bis freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr)

für Kinder unter 3 = 174,00 € und für Kinder über 3 = 169,80 €

Dreiviertel-Plus-Betreuung (montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr)

für Kinder unter 3 = 203,00 € und für Kinder über 3 = 198,10 €

Ganztagsbetreuung (montags bis freitags von 8 – 16 Uhr)

für Kinder unter 3 = 232,00 € und für Kinder über 3 = 226,40 €

Beiträge für die Ergänzungs- und Randzeitengruppen oder Randzeitenangebote (Zeiten vor und nach den Gruppenöffnungszeiten) sind zusätzlich monatlich zu entrichten.


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