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Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Verwaltung und der Stadt zu fördern, umzusetzen und zu begleiten.

Grundlage für die Arbeit sind das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) aus dem Jahr 2015 und das Grundgesetz, Artikel 3:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Zu den Aufgaben innerhalb der Verwaltung zählen

  • Information und Beratung zu Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der  Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Beteiligung an Organisations- und Personalentscheidungen wie der Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
  • Konzeptionelle und inhaltliche Arbeit zu Gleichstellungsthemen
  • Organisation von Veranstaltungen, Fortbildungen und Tagungen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Organisationen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zu den Aufgaben für Bürgerinnen und Bürgern zählen

  • Information und Beratung bei Themen wie Gewalt in der Familie oder am Arbeitsplatz
  • Information und Beratung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

In all diesen Belangen ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ahrensburg.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei. Jede Anfrage wird daher vertraulich und diskret behandelt.

Bei Fragen, Anliegen oder Terminwünschen melden Sie sich gerne bei Jasna Makdissi, der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ahrensburg.

Hier können Sie den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für die Jahre 2021 bis 2022 lesen (PDF)

Aktuelles

Weihnachten mal anders


Gleichstellungsbeauftragte Schleswig-Holsteins geben Minijob-Broschüre heraus

„Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin“ lautet der Titel der Broschüre zum Thema, die von den hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein herausgegeben wurde. Die Broschüre ist kostenfrei in Papierform erhältlich bei den Gleichstellungsbeauftragten im Rathaus, der Stadtbücherei und Beratungsstellen. Die Broschüre soll über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung informieren. Online ist sie auf den Homepages der Stadtverwaltungen zu finden und kann dort gelesen werden.

Nach wie vor sind Minijobs fester Bestandteil des Arbeitsmarktes und ein Thema der Gleichstellungsbeauftragten. Aus diesem Grund wird seit 30 Jahren eine stets aktuelle Broschüre zum Thema herausgegeben. Minijobs gibt es in fast allen Branchen – überwiegend in Westdeutschland. Bundesweit waren im März 2023 laut Minijob-Zentrale rund 6,7 Millionen Minijobs gemeldet, davon werden 3,9 Millionen von Frauen ausgeübt.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, wie Minijobs offiziell heißen, gelten als Teilzeitbeschäftigung. Teilzeit-Beschäftigte dürfen gegenüber Vollzeit-Beschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist gesetzlich festgelegt: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf die Arbeitgeber*in Teilzeit-Beschäftigte nicht wegen Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten unterschiedlich behandeln. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die gesetzlich verboten ist.

Oktober 2023

Hier gelangen Sie zu den Artikeln «Was man über 520-Euro-Jobs wissen sollte« aus dem Hamburger Abendblatt vom 19.10.2023 und aus der Bergedorfer Zeitung vom 20.10.2023


Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung «Frauen in die Politik«




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