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Datum: 29.01.2024

Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2024

Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister - 

Amtliche Bekanntmachung

I.

Haushaltssatzung der Stadt Ahrensburg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.01.2024 folgende
Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. 

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

106.725.000

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

114.386.700

EUR

einem Jahresüberschuss von

0

EUR

einem Jahresfehlbetrag von

7.661.700

EUR

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach

§ 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushalts-ausgleich

7.661.700

EUR

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

0

EUR

2. 

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

103.692.800

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

106.107.000

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

29.560.100

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

30.807.400

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

27.900.000

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

126.373.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

306,06

Stellen.


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)    für die land- und
       forstwirtschaftlichen Betriebe
       (Grundsteuer A)

350

%

b)    für die Grundstücke
       (Grundsteuer B)

350

%

2. Gewerbesteuer

380 %  

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

§ 5

Soweit Aufwendungen und Auszahlungen nicht aufgrund § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 oder Abs. 2 GemHVO-Doppik übertragbar sind, werden sie mit Ausnahme der Verfügungsmittel, internen
Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, Zinsen und Tilgung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.

Ahrensburg, den 23.01.2024

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 liegen öffentlich aus und können im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, nach vorheriger Terminvereinbarung, in Zimmer 309
öffentlich eingesehen werden.

Der Haushaltsplan 2024 ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Ahrensburg einzusehen.

Ahrensburg, den 23.01.2024

gez. Eckart Boege
Bürgermeister

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